Aktuelles
Neuigkeiten rund um die Pflege zu Hause und unsere Beratung. Wir beraten Sie persönlich in Ihrer Wohnumgebung auf Deutsch, Türkisch und Polnisch.
Gemeinsames Pflegebudget: bis zu 3.539 € im Jahr
Veröffentlicht am 1. Oktober 2026
Bei Pflegegrad 2 bis 5 steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 € zur Verfügung. Das Budget kann unter den jeweiligen Voraussetzungen flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden und gilt unabhängig vom Alter.
Seit 2026 ist außerdem wichtig: Die Erstattung von Verhinderungspflege muss mit Kostennachweisen spätestens bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres bei der Pflegekasse beantragt werden. Bewahren Sie Rechnungen und Belege deshalb sorgfältig auf.
Wir besprechen mit Ihnen, welche Entlastung zu Ihrer Situation passt. Eine Übersicht weiterer Pflegeleistungen finden Sie auf unserer Seite „Start“.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Online-Ratgeber zur häuslichen Pflege und Leistungsübersicht 2026.
Gut vorbereitet in die Pflegeberatung
Veröffentlicht am 1. Oktober 2026
Notieren Sie vor dem Termin Ihre wichtigsten Fragen: Was fällt im Alltag schwer? Welche Unterstützung brauchen Sie oder Ihre Angehörigen? Wo wünschen Sie sich Entlastung?
Wenn vorhanden, legen Sie den Pflegegradbescheid, das Pflegegutachten und eine Übersicht der bisher genutzten Hilfen bereit. Auch die Kontaktdaten beteiligter Pflege- oder Betreuungsdienste können hilfreich sein.
Fehlen noch Unterlagen, können Sie Ihre Fragen trotzdem mit uns besprechen. Gemeinsam schauen wir auf Ihre Pflegesituation und die nächsten Schritte.
Schreiben Sie uns gerne per E-Mail an wink@pflegeberatung-dortmund.de, per WhatsApp an 0176 80679310 oder über unser Kontaktformular.
Pflegereform: Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen
Stand: 1. Oktober 2026 · Noch nicht in Kraft
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Geplant sind unter anderem eine fachliche Pflegebegleitung für Familien, neue Budgets für die Unterstützung zu Hause und ein digitales „Pflege-Cockpit“, das Informationen und Angebote bündeln soll.
Wichtig: Beschlossen wurde bislang der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren steht noch aus; die vorgeschlagenen Änderungen gelten noch nicht. Für Ihre aktuellen Leistungsansprüche bleiben die bestehenden Regelungen maßgeblich.
Quelle und weitere Informationen: Bundesregierung – Pflegeneuordnungsgesetz